{"id":168,"date":"2019-10-01T16:13:36","date_gmt":"2019-10-01T16:13:36","guid":{"rendered":"http:\/\/strandhaus-krabbe.de\/?page_id=168"},"modified":"2022-03-11T08:38:51","modified_gmt":"2022-03-11T08:38:51","slug":"stornierungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/strandhaus-krabbe.de\/?page_id=168","title":{"rendered":"AGB \/ Gastaufnahmevertrag"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 1<\/strong> <strong>Abschluss des Gastaufnahmevertrages<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Gastaufnahmevertrag ist\nverbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder\nkurzfristig bereitgestellt wird. <\/li><li>Die Buchung kann m\u00fcndlich,\nschriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der\nVertragsparteien sollte die Schriftform gew\u00e4hlt werden.<\/li><li>Die Buchung erfolgt durch den\nbuchenden Gast auch f\u00fcr alle in der Buchung mit aufgef\u00fchrten Personen, f\u00fcr\nderen Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie f\u00fcr seine eigenen\nVerpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung\ndurch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 2<\/strong>  <strong>Leistungen, Preise und Bezahlung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die vom\nBeherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschlie\u00dflich aus\ndem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Homepage.<\/li><li>Die im\nKatalog angegebenen Preise sind Endpreise und schlie\u00dfen alle Nebenkosten ein,\nsoweit nichts anderes vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein k\u00f6nnen\nKurtaxe sowie Entgelte f\u00fcr Leistungen, bei denen eine verbrauchsabh\u00e4ngige\nAbrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.\nB. Strom, Gas, Wasser) sowie f\u00fcr Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen. Haben die\nVertragsparteien ausdr\u00fccklich eine verbrauchsabh\u00e4ngige Abrechnung oder\nZusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettw\u00e4sche, Endreinigung, Kaminholz), deren\nInanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert\nin Rechnung zu stellen.<\/li><li>Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in H\u00f6he von 10% des\nGesamtaufenthaltspreises zu zahlen.<em> <\/em>Der vereinbarte Restbetrag,\neinschlie\u00dflich aller Nebenkosten ist 3 Wochen vor Urlaubsantritt f\u00e4llig.<\/li><li>Werden Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgem\u00e4\u00df geleistet, ist der\nBeherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag\nzur\u00fcckzutreten und den Gast mit Stornierungskosten gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Nr. 3 zu belasten<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 3<\/strong>  <strong>Mietdauer<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Am\nAnreisetag stellt der Vermieter das\nMietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand zur Verf\u00fcgung.\nSollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem\nVermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der\nVermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen \u00dcbernachtung 2 Stunden\nnach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer \u00dcbernachtung am\nFolgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. <\/li><li>Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem\nVermieter bis sp\u00e4testens 10.00 Uhr ger\u00e4umt in besenreinem Zustand \u00fcbergeben.<strong><\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 4<\/strong>  <strong>R\u00fccktritt<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Abschluss des\nGastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erf\u00fcllung des\nVertrages, gleichg\u00fcltig, f\u00fcr welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein\neinseitiger, kostenfreier R\u00fccktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen\nBuchung ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. <\/li><li>Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zur\u00fcck, ist er verpflichtet, unabh\u00e4ngig\nvom Zeitpunkt und vom Grund des R\u00fccktritts, den vereinbarten oder\nbetriebs\u00fcblichen Preis einschlie\u00dflich des Verpflegungsanteils zu zahlen. <\/li><li>Der Inhaber des\nBeherbergungsbetriebes hat diesen Entsch\u00e4digungsanspruch in der nachfolgenden\nH\u00f6he gestaffelt (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><strong>R\u00fccktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 10 % des Gesamtreisepreises<br> R\u00fccktritt bis zum 31. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25 % des Gesamtreisepreises<br> R\u00fccktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Gesamtreisepreises<br> R\u00fccktritt bis zum 11. Tag vor Beginn der Mietzeit: 80 % des Gesamtreisepreises<br> danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtreisepreises<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4. Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben        eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogeb\u00fchr anrechnen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">7. Der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 5<\/strong>  <strong>K\u00fcndigungsrecht<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Ein Recht zur ordentlichen K\u00fcndigung besteht\nnicht.<\/li><li>Beide Vertragsparteien k\u00f6nnen das Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7 543 BGB bzw. unter\nden Voraussetzungen des \u00a7 569 BGB fristlos und au\u00dferordentlich aus wichtigem\nGrund k\u00fcndigen. <\/li><li>Ein wichtiger Grund liegt f\u00fcr den\nBeherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft\nvertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung\nmissachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der\nBeherbergungsbetrieb dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder\nabmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen\nausnahmsweise Gr\u00fcnde vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle\nkann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur K\u00fcndigung\nentstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. \u00a7 5 Abs.\n2 bzw. 3).<\/li><li>Der\nBeherbergungsbetrieb hat ferner ein R\u00fccktrittsrecht bzw. ein Recht zur\nau\u00dferordentlichen K\u00fcndigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die\nvereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgem\u00e4\u00df leistet.\nIn diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur\nK\u00fcndigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl.\n\u00a7 5 Abs. 2 bzw. 3).<\/li><li>Ein wichtiger\nGrund liegt f\u00fcr den Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem\nGast nicht den vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauch der Ferienwohnung \/ des Ferienhauses\ngew\u00e4hrt.<\/li><li>Im \u00dcbrigen\ngelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der au\u00dferordentlichen, fristlosen\nK\u00fcndigung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 6<\/strong>  <strong>M\u00e4ngel der Beherbergungsleistung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Beherbergungsbetrieb haftet f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der\nvertraglich vereinbarten Leistung. <\/li><li>Weist die gemietete Unterkunft einen\nMangel auf, der \u00fcber eine blo\u00dfe Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem\nInhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel\nunverz\u00fcglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der\nM\u00e4ngel zu erm\u00f6glichen. Unterl\u00e4sst der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine\nAnspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung der vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistungen zu.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 7<\/strong>  <strong>Haftung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die vertragliche Haftung des\nBeherbergungsbetriebes f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf den\ndreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschr\u00e4nkt, soweit der Schaden nicht\nauf eine grob fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung oder auf einer\nvors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des\nBeherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes\nauf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen des\nBeherbergungsbetriebes beruht.<\/li><li>F\u00fcr von Gast eingebrachte Sachen\nhaftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (\u00a7\u00a7 701 ff\nBGB).<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 8<\/strong>  <strong>Pflichten des Gastes<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft\nmitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. F\u00fcr die schuldhafte\nBesch\u00e4digung von Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Unterkunftsr\u00e4umen oder des Geb\u00e4udes\nsowie der zu der Unterkunft oder dem Geb\u00e4ude geh\u00f6renden Anlagen ist der Gast\nersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder\nBesuchern schuldhaft verursacht worden ist.<\/li><li>In der\nUnterkunft entstehende Sch\u00e4den hat der Gast, soweit er nicht selbst zur\nBeseitigung verpflichtet ist, unverz\u00fcglich dem Beherbergungsbetrieb oder der\nvon diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. F\u00fcr die durch\nnicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgesch\u00e4den ist der Gast\nersatzpflichtig.<\/li><li>In Sp\u00fclsteine, Ausgussbecken und Toilette d\u00fcrfen Abf\u00e4lle, Asche, sch\u00e4dliche\nFl\u00fcssigkeiten und \u00e4hnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten\nwegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren\nauf, so tr\u00e4gt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.<\/li><li>Bei eventuell auftretenden St\u00f6rungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist\nder Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der\nSt\u00f6rung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.<\/li><li>Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. \u00dcberschreitet der\nGast die im Beherbergungsvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der\nBeherbergungsbetrieb zur au\u00dferordentlichen fristlosen K\u00fcndigung berechtigt. Der\nGast hat dem Beherbergungsbetrieb in diesem Fall den vereinbarten Preis\nzu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte\nAufwendungen auf den Erf\u00fcllungsanspruch anrechnen lassen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 9<\/strong>  <strong>Tierhaltung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Tiere,\ninsbesondere Hunde, Katzen und dergleichen d\u00fcrfen nur bei ausdr\u00fccklicher\nErlaubnis des Beherbergungsbetriebs in der Unterkunft gehalten oder zeitweilig\nverwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur f\u00fcr den Einzelfall. Sie kann widerrufen\nwerden, wenn Unzutr\u00e4glichkeiten eintreten. Der Gast haftet f\u00fcr alle durch die\nTierhaltung entstehenden Sch\u00e4den im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 10<\/strong>  <strong>Verj\u00e4hrung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hinsichtlich der Verj\u00e4hrung von\nwechselseitigen&nbsp; Anspr\u00fcchen des Gastes\nund des Beherbergungsbetriebes&nbsp; gelten\ndie einschl\u00e4gigen Normen des BGB.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 11<\/strong>  <strong>Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Es findet deutsches Recht Anwendung.<\/li><li>Gerichtsstand f\u00fcr Klagen des Gastes\ngegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschlie\u00dflich der Sitz des\nBeherbergungsbetriebes.<\/li><li>F\u00fcr Klagen des\nBeherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen\noder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in\nDeutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder\ngew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder\ngew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,\nwird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand\nvereinbart.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. 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